Waffenführerschein
Waffenführerscheinkurse
Der Waffenführerschein gem. § 5 der 2. WaffV ist Voraussetzung für den Antrag auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass und dient als Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen. Für den Erstantrag wird ein waffenpsychologisches Gutachten benötigt.
Voraussetzungen der Teilnehmer:
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
- Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
- Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
- Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)
Waffenführerschein – Kurs für den Erwerb
Inhalt:
- Theorie: Aktuelle Informationen zum Waffengesetz
- Praktisches Schießen
Dauer:
2 Stunden
Kosten:
€ 100,- (inkl. MwSt)
Waffenführerschein – Verlängerung
Waffenführerscheinkurs für die Verlängerung bereits bestehender Waffenbesitzkarten nach Aufforderung der Behörde nach 5 Jahren.
Inhalt:
- Theorie: Vermittlung relevanter Gesetzesnovellen im Waffenrecht
- Praktisches Schießen
Dauer:
ca. 1 Stunde
Kosten:
€ 65 ,- (inkl. MwSt)